Bahlingen
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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wir freuen uns, dass Sie an einem der Bauplätze Interesse haben! Gerne helfen wir Ihnen auf dem Weg zum eigenen Bauplatz weiter:

  • Wie hilft mir diese Homepage zu meinem Wunschplatz?

    Wir bieten Ihnen auf diesen Seiten viele Informationen zur Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl und zu den verfügbaren Bauplätzen im Baugebiet "Riedlen". Schauen Sie sich in Ruhe um und wenden Sie sich bei noch offenen Fragen gerne an uns.
    Im Bereich Bauplatzportal haben Sie unter dem Menupunkt "Suche" die Möglichkeit, die Suchergebnisse für Ihren Bauplatz im Hinblick auf Größe und / oder Preis einzuschränken. Unter dem Menupunkt "Riedlen" finden Sie alle erforderlichen Informationen zum Baugebiet selbst, wie z.B. Kartenmaterial, Bebauungsplan, Flyer, etc. zum Download.

  • Ich habe einen Platz gefunden, der mir gefallen könnte. Wer hilft mir weiter?

    Wenn Sie Ihren Wunschplatz gefunden haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf oder wenden Sie sich direkt an die Gemeinde.
    Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Termin mit Ihnen direkt im Baugebiet, damit Sie sich vorort ein Bild vom Platz und der Umgebung machen können.

  • Gibt es eine Bauverpflichtung?

    Ja, die Gemeinde Bahlingen a.K. belegt ihre Bauplatzverkäufe mit einer Bauverpflichtung von 2 Jahren. Das bedeutet, dass Sie innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren mit dem Bau Ihres Hauses begonnen haben sollten.
    In den Kaufvertrag wird eine entsprechende Klausel aufgenommen, die regelt, dass das Grundstück sonst - auf Anforderung - an die Gemeinde zurück veräußert werden muss.

  • Ich habe mich für den Kauf eines Platzes entschieden. Was muss ich tun?

    Wir empfehlen Ihnen, sich nun an eine oder mehrere Bankinstitute zu wenden, um Finanzierungsbedingungen abzuklären.
    Weiter werden Sie darauf brennen, mit den Unterlagen zum Baugebiet einen Architekten oder Fertighaushersteller aufzusuchen. Da es im Gebiet "Riedlen" viele Doppelhausplätze gibt, vermitteln wir Ihnen auch gerne einen Kontakt zu Ihren künftigen Nachbarn, um ggf. dort nach dem Architekten und der Baufirma nachzufragen.
    Von uns erhalten Sie einen Fragebogen, in welchen Sie einige persönliche Informationen eintragen sollten. Diese beinhalten Fragen zu persönlichen Daten, die wir für den Abschluss eines Kaufvertrages benötigen. Gerne können wir diesen Fragebogen auch gemeinsam ausfüllen. Dieser Fragebogen ist gleichzeitig ein Bewerbungsbogen, der dem Gemeinderat zur Beschlussfassung über den Verkauf des Bauplatzes vorgelegt wird.

  • Die Finanzierung steht, die Formalitäten sind erledigt. Was passiert dann?

    Wenn sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen hat, Ihnen den Bauplatz zu veräußern, werden wir mit Ihnen einen Termin zur Abwicklung des Grunderwerbs beim Notariat vereinbaren. Sie erhalten rechtzeitig – mindestens 2 Wochen vor dem Vertragstermin – einen Entwurf des Kaufvertrages zugesandt, den Sie bitte sorgfältig durchsehen sollten. So bleibt noch genügend Zeit, eventuell auftretende Fragen vor dem Termin zu klären.

  • Ich bin nun stolzer Besitzer eines Bauplatzes. Wie lege ich los?

    Nun steht einer konkreten Planung mit einem Architekten nichts mehr im Wege. Dieser wird Ihnen bei der Einreichung des Bauantrags und der Baubetreuung sicher gerne weiterhelfen.


Ihnen steht eine spannende Zeit bevor – viel Glück dabei!



  KONTAKT

  Gemeinde Bahlingen a. K.
  Webergässle 2
  79353 Bahlingen a.K.

  Tel: 07663 / 93310
  Fax: 07663 / 933130
  gemeinde@bahlingen.de
  www.bahlingen.de



  KBB GmbH
  St. Urban-Str. 5
  76532 Baden-Baden

  Tel: 07221 / 9923090-0
  Fax: 07221 / 9923090-99
  mail@kbb-gesellschaft.de
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