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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wir freuen uns, dass Sie an einem der Bauplätze Interesse haben! Gerne helfen wir Ihnen auf dem Weg zum eigenen Bauplatz weiter:
- Wie hilft mir diese Homepage zu meinem Wunschplatz?
Wir bieten Ihnen auf diesen Seiten viele Informationen zur Gemeinde Bahlingen am Kaiserstuhl und zu den verfügbaren Bauplätzen im Gewerbegebiet "Unter Gereuth". Schauen Sie sich in Ruhe um und wenden Sie sich bei noch offenen Fragen gerne an uns.
Im Bereich Bauplatzportal finden Sie unter dem Menupunkt "Unter Gereuth" alle erforderlichen Informationen zum Baugebiet selbst, wie z.B. Kartenmaterial, Darstellung der freien Flächen, Bebauungsplan, Flyer, etc. zum Download.
- Ich habe einen Platz gefunden, der mir gefallen könnte. Wer hilft mir weiter?
Wenn Sie Ihren Wunschplatz gefunden haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf oder wenden Sie sich direkt an die Gemeinde. Bürgermeister Harald Lotis möchte Sie und Ihr Unternehmen gerne kennen lernen.
Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Termin mit Ihnen direkt im Baugebiet, damit Sie sich vorort ein Bild vom Platz und der Umgebung machen können.
- Kann ich eine Betriebswohnung bauen?
Eine Betriebswohnung, bzw. ein Haus für den Betriebsinhaber ist auf dem Grundstück zulässig.
- Ich habe mich für den Kauf eines Platzes entschieden. Was muss ich tun?
Wir empfehlen Ihnen, sich nun an eine oder mehrere Bankinstitute zu wenden, um Finanzierungsbedingungen abzuklären.
Von uns erhalten Sie einen Fragebogen, in welchen Sie einige persönliche Informationen eintragen sollten. Diese beinhalten Fragen zu persönlichen Daten, die wir für den Abschluss eines Kaufvertrages benötigen. Gerne können wir diesen Fragebogen auch gemeinsam ausfüllen. Dieser Fragebogen ist gleichzeitig ein Bewerbungsbogen, der dem Gemeinderat zur Beschlussfassung über den Verkauf des Bauplatzes vorgelegt wird.
- Die Finanzierung steht, die Formalitäten sind erledigt. Was passiert dann?
Wenn sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen hat, Ihnen den Bauplatz zu veräußern, werden wir mit Ihnen einen Termin zur Abwicklung des Grunderwerbs beim Notariat vereinbaren. Sie erhalten rechtzeitig – mindestens 2 Wochen vor dem Vertragstermin – einen Entwurf des Kaufvertrages zugesandt, den Sie bitte sorgfältig durchsehen sollten. So bleibt noch genügend Zeit, eventuell auftretende Fragen vor dem Termin zu klären.
- Ab wann steht mir der Bauplatz zur Verfügung?
Ab sofort, die Bauplätze sind alle voll erschlossen. Gerne sind wird Ihnen bei der Einreichung des Bauantrags behilflich und stehen Ihrem Architekten für einen direkten Kontakt jederzeit zur Verfügung.
Ihnen steht eine spannende Zeit bevor – viel Glück dabei!
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